Handelsrecht und Handelsvertreterrecht in München

Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht berät Handelsvertreter in München und Umgebung

Wir bieten unseren Mandaten in München eine kompetente Beratung bei der Begründung und Auflösung von Handelsvertreterverträgen.

Herr Rechtsanwalt Dr. Ralph Leppla, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in München steht Ihnen mit seinem Team gerne zur Verfügung.

Wir betreuen und unterstützen bei der Begründung, Gestaltung und Auflösung von Handelsvertreterverträgen im Inland sowie vorwiegend im EU-Ausland.

Insbesondere Fragen der Rechtsfolgen der Beendigung eines Handelsvertretervertrages und die Geltendmachung und Abwehr des Handelsvertreterausgleichsanspruchs sind häufige, von uns gerne betreute Fragen im Handelsrecht.

Das Recht des Handelsvertreters decken wir insbesondere aufgrund unserer breiten Erfahrungen im Vertriebsrecht im Allgemeinen gerne für unsere Mandanten kompetent ab.

Auch andere Formen des Vertriebes wie das Recht des Vertragshändlers und das des bloßen Wiederverkäufers sind und geläufig.

Für Hersteller wehren wir vermeintliche Ansprüche von Vertriebspartnern im Nachgang zur Beendigung von Vertriebsverträgen, insbesondere Handelsvertreterverträgen ebenso ab, wie wir diese Ansprüche für die mit dem Vertrieb betrauten Personen geltend machen; insbesondere helfen wir unseren Mandanten nach der Beendigung ihres Handelsvertretervertrages, eine Abfindung als Gegenleistung für den Verlust des Handelsvertretervertrages zu erreichen, den sogenannten Ausgleichsanspruch.

Rechtsanwalt Dr. Ralph Leppla
Ihr Fachanwalt für Handelsrecht in München