Mietminderung während Sanierung
Mieterhöhung nach Sanierung

Eine Sanierung der Mietwohnung kann unterschiedliche Folgen haben. In jedem Fall ist die Sanierung mit einer Beeinträchtigung der Wohnqualität während der Arbeiten verbunden. Der Mieter hat Sanierungsarbeiten grundsätzlich zu dulden.

Während der Sanierungsarbeiten kann sich die Miete im Falle von Beeinträchtigungen, die nicht unerheblich sind, um einen angemessenen Betrag mindern. Dagegen kann der Vermieter unter gewissen Voraussetzungen nach Abschluss der Arbeiten eine Mieterhöhung wegen Modernisierung verlangen.

Bei einer Sanierung der Mietsache unterscheidet man zwischen Instandhaltung und Instandsetzung (Erhaltungsmaßnahmen) einerseits sowie Modernisierung andererseits.

Erhaltungsmaßnahmen sind Maßnahmen, die zur Erhaltung der Mietsache unbedingt erforderlich sind, insbesondere das Ausbessern der schadhaften Mietsache sowie die Erneuerung schadhafter Teile.

Dagegen sind Modernisierungsmaßnahmen im Gesetz konkret definiert. Modernisierungsmaßnahmen sind solche baulichen Veränderungen an der Mietsache,

  • durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung),
  • durch die nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt wird, sofern nicht bereits eine energetische Modernisierung vorliegt,
  • durch die der Wasserverbrauch nachhaltig reduziert wird,
  • durch die der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht wird,
  • durch die die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden,
  • die aufgrund von Umständen durchgeführt werden, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, und die keine Erhaltungsmaßnahmen sind oder
  • durch die neuer Wohnraum geschaffen wird.
Nur durch eine frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt für Mietrecht können die rechtlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Sanierung individuell geplant und auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden. Nur bei ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Ankündigung der Sanierung schuldet der Mieter die Duldung der Maßnahme. Eine sorgfältige rechtliche Vorbereitung durch einen Fachanwalt kann zeitliche Verzögerungen bei der Durchführung der Maßnahme im Vorfeld vermeiden. Kontaktieren Sie daher Ihren Fachanwalt für Mietrecht in München.