Informationen zum Immobilienrecht in München

Ihre Immobilie als Lebensgrundlage

Die Entscheidung zum Kauf einer Immobilie kann viele Gründe haben. Statt jeden Monat Miete zu bezahlen, investiert man lieber in die eigene Tasche. Immobilien gelten außerdem als krisensichere Geldanlage. Der Kauf einer Immobilie ist jedoch eine große Investition. Fehler bei der Gestaltung des Kaufvertrages oder beim Vollzug des Grunderwerbs können weitreichende wirtschaftliche Folgen haben. Eine weitsichtige Vorbereitung des Immobilienkaufs kann viel Ärger ersparen.

Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München berate ich Sie gerne bei der Verhandlung und Gestaltung von Kaufverträgen/Bauträgerverträgen bis hin zum endgültigen Vollzug des Eigentumserwerbs durch Eintragung im Grundbuch. Auch wenn Sie die erworbene Immobilie vermieten oder „Eigenbedarf anmelden“ wollen, bin ich Ihnen gerne behilflich.

Beim Erwerb einer Eigentumswohnung bzw. bei der Bildung von Wohnungseigentum sind viele rechtliche Besonderheiten zu beachten. Kontaktieren Sie daher rechtzeitig Ihren Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München, um sich umfassend über rechtliche Möglichkeiten und Rahmenbedingungen beraten zu lassen.

Der Erwerb von Eigentum an einer Wohnung oder an einer Doppelhaushälfte beschränkt sich aber nicht nur auf das Eigentum an dieser Wohnung, sondern erstreckt sich auch auf einen Anteil am Gesamtgebäude der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Bei der Kaufentscheidung und bei der Vorbereitung des notariellen Kaufvertrages darf daher auch das Wohnungseigentumsrecht nicht vernachlässigt werden. Beim Zusammenleben und Zusammenwirken in einer Wohnungseigentümergemeinschaft bestehen für den Wohnungseigentümer besondere Pflichten. Es sind die also die rechtlichen Besonderheiten des Gesetz über das Wohnungseigentum (WEG) zu beachten.

Ich biete Ihnen eine umfassende Beratung beim Kauf und Verkauf Ihrer Immobilie. Zu meiner Beratung gehört natürlich auch die Verhandlung oder Prüfung von notariellen Immobilienkaufverträgen, die Prüfung und Durchsetzung von Gewährleistungsrechten oder die Rückabwicklung des Immobilienkaufs. Gerne können Sie hier Ihre Fragen an mich stellen oder einen Besprechungstermin vereinbaren. Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.