Rechtsanwalt Christian Decke - Fachanwalt für Mietrecht & WEG-Recht

Christan Decke Fachanwalt für Mietrecht in München
Meine Aufgabe besteht darin, Ihnen schnell und zielstrebig zu Ihrem Recht zu verhelfen. Am Ende jeder rechtlichen Auseinandersetzung muss ein für Sie zufriedenstellendes, gerechtes Ergebnis stehen. Sie können darauf vertrauen, dass die Erreichbarkeit Ihrer angestrebten Ziele fachlich, kompetent und weitsichtig analysiert wird.

Ich vertrete Sie außergerichtlich und vor Gericht in München und im gesamten Bundesgebiet. Telefonisch bin ich für Sie unter 089/54403880 erreichbar. Außerdem können Sie gerne auch über dieses Kontaktformular mit mir in Kontakt treten.

Meine langjährige Erfahrung im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht gewährleistet eine kompetente und professionelle Beratung Ihrer Rechtsangelegenheiten. Zusätzlich zu dieser Erfahrung gibt mir die Zulassung als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht vor, mich jährlich in mindestens 15 Zeitstunden über die jüngsten Entwicklungen der aktuellen Rechtsprechung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht fortzubilden (§ 15 FAO).

Mein Lebenslauf:

Rechtsanwalt Christian Decke - geboren am 05.12.1978

  • 1998: Abitur am Albert Einstein Gymnasium in Völklingen
  • 1998 - 1999: Wehrdienst im Gebirgsjägerbataillon 232 Berchtesgaden, Strub, heutiger Dienstgrad: Unteroffizier der Reserve
  • 1999 - 2001: Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes (Saarbrücken)
  • 2001 - 2004: Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München
  • 2004 - 2006:Rechtsreferendar in Landshut/ Niederbayern
    Parallel hierzu: juristischer Assistent in der Rechtsanwaltskanzlei
    Wolfgang Heiss & Kollegen
  • 2006: Zulassung als Rechtanwalt
  • 2009: Zulassung als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Voraussetzungen zum Erwerb des Titels: Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Der Erwerb der Zulassungsbezeichnung: „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" setzt nach § 14c FAO nachzuweisende besondere Kenntnisse im Miet- und Wohnungseigentumsrecht voraus. Diese besonderen Kenntnisse sind nachzuweisen in den Bereichen:

  • Recht der Wohnraummietverhältnisse
  • Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Maklerecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts
  • miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht
  • miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechtes
Die besonderen theoretischen Kenntnisse werden in einem anwaltsspezifischen, vorbereitenden Lehrgang absolviert. Die Gesamtdauer dieses Lehrgangs umfasst mindestens 120 Zeitstunden. Darüber hinaus sind mindestens drei schriftliche Leistungskontrollen über eine Zeitdauer von jeweils 5 Stunden erfolgreich abzulegen. Insgesamt müssen also 15 Stunden Klausuren geschrieben werden (§ 6 Abs. 2c FAO).

Um die Zulassung zum „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zu erhalten, sind der Rechtsanwaltskammer München neben dem Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse in oben genannten Rechtsgebieten praktische Erfahrungen in Form von 120 bearbeiteten Fällen, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren, nachzuweisen. Hiervon müssen sich wiederum mindestens 60 Fälle auf das Recht der Wohnraummietverhältnisse und das Wohnungseigentumsrecht beziehen.

Die aktuelle Rechtsprechung und aktuelle Neuigkeiten im Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind jährlich in mindestens 15 Zeitstunden aufzufrischen (§ 15 FAO).