Kapitalanlagerecht/ Rückabwicklung von Kapitalanlagen

Wir bieten unseren Mandanten anstatt breit angelegter Massenverfahren in so vielen Verfahren wie möglich auf der Basis nahezu aller Kapitalanlagen, wie sie viele so genannte Anlegerschutzkanzleien betreiben, eine fundierte, auf wenige spezielle Kapitalanlagen ausgerichtete Beratung und Vertretung.

Unser erfahrenes Team bietet von München aus mit Rechtsanwalt, Dr. Ralph Leppla, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Rechtsanwalt Dr. Maximilian Heiß bei der Rückabwicklung ganz bestimmte Kapitalanlagen eine besondere inhaltliche Expertise, die inhaltlich auf diese Kapitalanlagen abgestimmt ist. Insbesondere bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen scheitert der Prozess oftmals an der Darstellung inhaltlicher Fehler.

Bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche im gesamten Bundesgebiet können wir außerhalb Münchens im Nachgang zu Musterverfahren, die wir persönlich betreuen, auf ein hochspezialisiertes Netzwerk zurückgreifen.

Außerhalb der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen besitzen wir eine breite Expertise in der Rückabwicklung von Kapitalanlagen oder Verbraucherdarlehensverträgen insbesondere bei der Immobilienfinanzierung. Auf dieser Basis beraten und vertreten wir unsere Mandanten bundesweit bei nahezu jeder Vertragsgestaltung, denn eine besondere inhaltliche Expertise über die Grundlagen der Kapitalanlage ist hier über die profunde Kenntnis der Historie der gesetzlichen Vorgaben zur ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung und der darauf basierenden Rechtsprechung nicht notwendig.

In der jüngeren Vergangenheit waren wir vorwiegend bei der Rückabwicklung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen unserer in Medienfonds, Lebensversicherungsfonds und Schiffsfonds investierten Mandanten sehr erfolgreich tätig, daneben haben wir eine Vielzahl von Immobilien Finanzierungsdarlehen rückabgewickelt oder zumindest im Vergleichswege eine reduzierte Verzinsung vereinbaren können.