Gewährleistung für fehlende Extras im PKW bei Gewährleistungsausschluss

Mit Urteil vom 14.08.2015 hat das Landgericht Saarbrücken die ständige Rechtsprechung bestätigt, dass der Verkäufer für das Fehlen eines ausdrücklich zugesicherten Extras (dort das Fehlen einer Standheizung) gewährleistungsrechtlich auch dann haftet, wenn die Parteien im Kaufvertrag ausdrücklich die Gewährleistung ausgeschlossen haben.

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Eingestellt am 22.12.2015 von R. Leppla
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