Lohn trotz Quarantäne oder Arbeitsverhinderung

Lohn trotz Quarantäne oder Arbeitsverhinderung - Lohn
Wenn Arbeitnehmer am Coronavirus erkrankt sind, ist der Arbeitgeber für die Dauer von sechs Wochen zur Fortzahlung der Vergütung verpflichtet (§ 3 EFZG).

Wenn die zuständigen Behörden eine Quarantäne mit Verbot der Ausübung der bisherigen Erwerbstätigkeit anordnen, hat der betroffene Arbeitnehmer für die Zeit der Quarantäne, maximal für sechs Wochen, Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des Arbeitsentgelts (§ 56 IfSG).

Wenn Kinder zu Hause betreut werden müssen, weil der Kindergarten oder die Schule geschlossen sind, haben Arbeitnehmer vorbehaltlich anderweitiger, insbesondere tarif- oder arbeitsvertraglicher Regelungen, einen Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung (§ 616 BGB).