Änderungskündigung

Die Änderungskündigung soll zu einer Veränderung der Arbeitsbedingungen zugunsten des Kündigenden führen. Mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist gleichzeitig das Angebot eines neuen Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Kündigungsfrist zu veränderten Arbeitsbedingungen verbunden. Nimmt der betroffene Arbeitnehmer die neuen Vertragsbedingungen nicht – auch nicht unter Vorbehalt – an, so wirkt die Änderungskündigung wie eine Beendigungskündigung. Die Änderung der Arbeitsbedingungen ist gerichtlich überprüfbar (§ 2 KSchG). Lassen Sie sich daher schnellstmöglich durch Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht in München beraten und vereinbaren Sie hier einen Beratungstermin.