Arbeitsrecht für Arbeitgeber in München

Wir begleiten unsere Mandanten auf Arbeitgeberseite bei der Planung und Umsetzung personeller Einzelmaßnahmen sowie größeren personellen Umstrukturierungen mit kollektivem Bezug. Die Aufhebung von Arbeitsverhältnissen ohne gerichtliche Auseinandersetzung bei möglichst geringer Abfindung begleiten wir gerne.

Wir sind auch bei der Verhandlung und der Erstellung von Interessenausgleichen und Sozialplänen tätig.

Die Erstellung von Arbeitsverträgen, deren Anpassung an neue Vorgaben aus Rechtsprechung und Gesetzgebung sowie die Vorbereitung und Erstellung von Betriebsvereinbarungen gehören ebenso zu unserem Angebot, wie die Abstimmung von Haustarifverträgen.

Wir bearbeiten gerne gutachterlich sämtliche Fragen der betrieblichen Mitbestimmung, wir wehren für unsere Mandanten auf Arbeitgeberseite außergerichtlich und gerichtlich individualrechtliche Ansprüche einzelner Arbeitnehmer sowie kollektivrechtlicher Ansprüche ab.

Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin unter Tel.: 089/ 54 40 38 85