Eigenbedarf als Vermieter anmelden
Wohnungskündigung wegen Eigenbedarf in München
Sie sind Eigentümer einer vermieteten Wohnung in München und wollen diese Immobilie aufgrund einer Änderung Ihrer Lebensumstände für sich oder einen nahen Familienangehörigen nutzen? In diesem Fall stellt sich für Sie die Frage, unter welchen Voraussetzungen Sie „Eigenbedarf anmelden“ können.Eigenbedarf ist der häufigste Kündigungsgrund, der von einem Vermieter zur Kündigung des Mietvertrages herangezogen wird. Dennoch führt nicht jede Eigenbedarfskündigung zum ge-wünschten Erfolg. Denn auch der Mieter einer Mietwohnung darf sich, ebenso wie der Eigen-tümer und Vermieter, auf die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes berufen. Die Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf ist daher an einer Vielzahl von gesetzlichen Vo-raussetzungen geknüpft, die durch die Rechtsprechung weiter ausgefüllt worden sind.
Die Gründe, die zum Ausspruch der ordentlichen Kündigung des Mietvertrages wegen Eigenbedarf herangezogen werden sollen, sind im Kündigungsschreiben unbedingt ausführlich zu erläutern. In der Kündigungserklärung ist alles anzugeben, was zur notwendigen Prüfbarkeit für den Mieter über das Vorliegen berechtigter Eigenbedarfsgründe erforderlich ist. Die Gründe müssen so konkret und ausführlich angegeben werden, dass sie auch auf ihre Vernünftigkeit und Nachvollziehbarkeit hin überprüft werden können. Insoweit sind alle für das Nutzungsinteresse maßgeblichen Tatsachen im Kündigungsschreiben anzugeben, so dass ins-besondere die Namen der Bedarfspersonen, die bisherige Wohnsituation von Vermieter und Bedarfsperson sowie die Verbesserung der Wohnsituation für die Beteiligten im Detail niederzulegen ist.
Eigennutzung kann nur für den im Gesetz ausdrücklich genannten Personenkreis beansprucht werden. Hierzu gehört zunächst der Vermieter selbst, der nicht unbedingt Eigentümer sein muss. Dagegen können sich juristische Personen (z.B. GmbH, AG) oder Vereine selbst dann nicht auf den Kündigungsgrund des Eigenbedarfs berufen, wenn die Nutzung der Wohnung für einen Gesellschafter oder einen gesetzlichen Vertreter vorgesehen ist; in sehr beschränkten Ausnahmefällen kann die Kündigung höchstens auf die allgemeine Kündigungsmöglichkeit des berechtigten Interesses (Betriebsbedarf) gestützt werden. Allerdings können sich nach umstrittener Ansicht des Bundesgerichtshofes Gesellschafter einer Personengesellschaft (z.B. GbR) auf einen in der Person eines Gesellschafters bestehenden Eigenbedarf berufen; dies gilt aber nicht, wenn vermieteter Wohnraum nach Überlassung an den Mieter an eine Personengesellschaft veräußert wurde (§ 577a Abs. 1a BGB). Als Bedarfspersonen gelten weiterhin Haushaltsangehörige (Personen, die nicht nur vorübergehend mit dem Vermieter in einer Hausgemeinschaft leben) und Familienangehörige (Ehepartner, Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel, Geschwister, Nichte und Neffen, Schwiegereltern, Schwager).
Nicht jedes Nutzungs- oder Überlassungsinteresse kann die Kündigung wegen Eigenbedarf rechtfertigen. Nur vernünftige Gründe führen zu einer Beendigung des Mietvertrages. Hier ist eine Prüfung im Einzelfall erforderlich.
Selbst wenn Eigenbedarfsgründe bestehen, wäre die Eigenbedarfskündigung unwirksam, wenn der kündigende Vermieter über eine andere, freistehende Wohnung verfügt, in der in gleicher Weise der Eigenbedarf befriedigt werden kann. Gleiches gelte, wenn der kündigende Vermieter eine Alternativwohnung besitzt, die zur Verwirklichung des Eigenbedarfs zwar weniger geeignet ist, aber eventuell dem Mieter gefallen könnte; in diesem Falle besteht also unbedingt eine Anbietpflicht des Vermieters, dem Mieter diese Wohnung zu angemessenen Bedingungen unter Angabe von Lage, Größe und Ausstattung sowie Mietpreis anzubieten.
Fehler beim Ausspruch der Kündigung wegen Eigenbedarf führen zur Unwirksamkeit der Kündigung. Trotz Ausspruch der Kündigung wird der Mietvertrag nicht beendet. Eine Nach-besserung der Kündigungserklärung oder eine nachträgliche Heilung der Kündigung sind nicht möglich. Da die gesetzlichen Kündigungsfristen beim Ausspruch der Eigenbedarfskün-digung zu berücksichtigen sind, kann eine fehlerhafte Kündigungserklärung zu einem erhebli-chen Zeitverlust führen. Ich unterstütze Sie als Fachanwalt für Mietrecht gerne beim Aus-spruch Ihrer Kündigung wegen Eigenbedarf sowie bei der späteren Durchsetzung des Räumungsverlangens.