Räumgsklage einreichen
Anwalt für Mietrecht in München hilft beim Räumungsverfahren

Zieht der Mieter nach einer wirksam ausgesprochenen Kündigung des Mietvertrages nicht aus, so bleibt Ihnen nur der Weg zu Gericht. Eine eigenmächtige Räumung ist nicht nur unzulässig, sondern gegebenenfalls sogar strafbar. In diesem Falle muss eine Räumungsklage bei Gericht eingereicht werden.

Als Fachanwalt für Mietrecht in München leite ich die notwendigen Maßnahmen hierzu ein und begleite das gerichtliche Verfahren bis hin zu einer – falls erforderlich – Zwangsräumung.

Zuständig für den Räumungsanspruch ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Mietsache gelegen ist. Das Amtsgericht ist auch für alle anderen Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum oder über den Bestand eines solchen Mietverhältnisses ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes ausschließlich zuständig.

Die Zuständigkeit für Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Gewerberäume richtet sich dagegen nach dem Wert des Streitgegenstandes. Bei einem Gegenstandswert bis zu EUR 5.000,00 ist das Amtsgericht, bei einem Gegenstandswert über EUR 5.000,00 ist das Landgericht zuständig, in dessen Bezirk die Mietsache gelegen ist.

Die weiteren Voraussetzungen für die Einreichung einer Klage bei Gericht bespreche ich mit Ihnen gerne in einem persönlichen oder telefonischen Besprechungstermin.