Ärztepfusch – Ja oder Nein?


Ihr Fachanwalt für Medizinrecht unterstützt Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen wegen eines Behandlungsfehlers.

Die relevanten medizinischen Fragen muss allerdings ein (medizinischer) Sachverständiger beantworten.


Für Ärzte sind Vorwürfe von Patienten oft nicht nachvollziehbar. Pauschal und emotional scheinen die Vorwürfe, die erhoben werden, obwohl der Arzt sich sicher ist, alles richtig gemacht zu haben.

Für Patienten liegt bei Beschwerden nach einer ärztlichen Behandlung oft der Verdacht nahe, der Arzt habe seine Arbeit nicht ordentlich gemacht. Vielleicht hat der Arzt schon bei der Aufnahme (Anamnese) nicht richtig hingehört, vielleicht hatte der Arzt nicht genügend Verständnis oder Mitgefühl - vielleicht aber hat der Arzt tatsächlich gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen und ist verantwortlich für die (weiteren) Beschwerden.


Diese zwei gegensätzlichen Ansichten prallen im Bereich des Arzthaftungsrechts aufeinander. Egal ob Arzt oder Patient, als Ihr Fachanwalt für Medizinrecht verhelfe ich Ihnen zu Ihrem Recht.

Die medizinischen Hintergründe müssen wir allerdings zunächst gemeinsam oder mit Hilfe eines Sachverständigen aus dem richtigen Fachgebiet klären.

Medizinisch-sachverständige Unterstützung finden wir dabei bei der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen der Bayerischen Landesärztekammer oder – für gesetzlich versicherte Patienten – beim von der Krankenversicherung beauftragten Medizinischen Dienst.


Bei der Klärung der medizinischen Hintergründe unterstützen wir Sie gerne. Da im Arzthaftungsrecht auch (Schadensersatz-) Ansprüche bestehen können, ohne dass ein Behandlungsfehler vorliegt, setzten Sie sich für eine umfangreiche Prüfung der Rechtslage am besten gleich über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung.


Eingestellt am 07.06.2023 von R. Leppla
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