Arbeitsrecht für Betriebsräte in München

Betriebsräte vertreten wir in sämtlichen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung, insbesondere bei der Verhandlung über Betriebsvereinbarungen und beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen.

Dies gilt insbesondere auch für den Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans bei kollektiven Strukturmaßnahmen.

Im Grenzbereich zwischen Arbeitsrecht, Zivilrecht und Gesellschaftsrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Arbeitsrecht und Fachanwälten für Handels- und Gesellschaftsrecht in München bei der Abgrenzung und Gestaltung von Fragestellungen der abhängigen Beschäftigung, der Scheinselbständigkeit, der Organstellung als Geschäftsführer oder Vorstand oder bei Gesellschafterstreitigkeiten.

Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin unter Tel.: 089/ 54 40 38 85.