CORONA EXTRA: alles zu Kurzarbeit - Kündigung - Gehalt
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Sie weitsichtig und zielorientiert.
Rufen Sie uns gerne für eine erste Einschätzung Ihrer Problematik an - Sie erreichen uns unter der Tel.-Nr. 089-54403885 oder klicken Sie hier und schildern Sie uns Ihr Anliegen!
Die Coronavirus-Pandemie hat Deutschland fest im Griff. Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind nicht im Ansatz absehbar. Die Geschäfte des Einzelhandels sowie Bars und Restaurants müssen schließen, Messen und Veranstaltungen werden abgesagt, der Reisemarkt kommt vollständig zum Erliegen, Betriebe fahren ihre Produktion teilweise komplett zurück.
Dies bringt eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Fragen mit sich:
- Kann der Arbeitgeber wegen Corona eine Kündigung aussprechen?
- Wie verhalte ich mich im Falle einer Kündigung?
- Muss ich Kurzarbeit akzeptieren?
- Besteht ein Lohnanspruch, wenn sich Mitarbeiter in häusliche Quarantäne begeben oder ihre Kinder betreuen müssen und daher nicht mehr am Arbeitsplatz erscheinen können?
- Krankmeldung - gibt es Besonderheiten bei Vorlage der AU-Bescheinigung?
- Darf der Arbeitgeber Home-Office anordnen?
Es bleibt, uns allen die notwendige Besonnenheit und Ruhe zu wünschen, um diese besondere Situation gesund und in jeder Hinsicht weitgehend unbeschadet zu überstehen.
Wir wünschen Ihnen nur das Beste und vor allem: bleiben Sie gesund!